EXIST Women 2026
Du arbeitest gerade an einer Gründungsidee – oder möchtest dich in Zukunft selbstständig machen? Dann könnte das EXIST Women Programm und Stipendium genau das Richtige für dich sein! Dich erwarten spannende Workshops, inspirierende Events, erfahrene Mentor*innen und ein starkes Netzwerk an gründungsinteressierten Frauen.
Wer wird gefördert?
Mit der neuen Programmlinie EXIST-Women verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Ziel, mehr Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Unternehmensgründung zu ermutigen. Frauen sollen künftig verstärkt als Gründerinnen, Gesellschafterinnen und Geschäftsführerinnen innovativer Start-ups auftreten. Die Maßnahme ist Teil der Start-up-Strategie der Bundesregierung, die auf mehr Diversität und gezielte Förderung von Gründerinnen setzt.
Für wen ist EXIST Women geeignet?
An EXIST Women können teilnehmen:
- Absolventinnen
- Wissenschaftlerinnen
- Studentinnen (Bachelorabschluss oder bereits mehr als die Hälfte der Studienleistungen erbracht)
- Frauen mit Berufsausbildung & Bezug zur Hochschule Ansbach
Die Teilnahme ist sowohl studien- als auch berufsbegleitend möglich. Es kann bereits eine konkrete Gründungsidee vorhanden sein, dies ist aber keine Voraussetzung für die Teilnahme. Ausgeschlossen sind Frauen, die bereits Gründungsförderung vom Bund oder von den Ländern erhalten haben.
Was wird gefördert?
EXIST-Women richtet sich an Frauen, die ein grundsätzliches Interesse an unternehmerischer Selbstständigkeit mitbringen oder bereits erste Ideen für eine Gründung haben. Auch ohne konkrete Geschäftsidee ist eine Teilnahme möglich – die Entwicklung der Idee kann während der Förderphase erfolgen.
- Bewerben können sich Studentinnen, Hochschulabsolventinnen, Wissenschaftlerinnen sowie Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung, sofern sie einen Bezug zur Hochschule haben.
- Studentinnen müssen entweder bereits einen Bachelorabschluss vorweisen oder mindestens 50 Prozent ihres Studiums abgeschlossen haben.
Wie wird gefördert?
Die Förderung ist thematisch und technologisch offen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die das Programm umsetzen, können jährlich eine Pauschale in Höhe von 10.000 Euro beantragen, um passende Formate zur Qualifizierung und Begleitung der Teilnehmerinnen bereitzustellen.
Die Teilnehmerinnen absolvieren eine 12-monatige Qualifizierungsphase, die flexibel neben Studium oder Beruf durchgeführt werden kann. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein dreimonatiges Stipendium zu erhalten – vorausgesetzt, die Erwerbstätigkeit überschreitet 20 Wochenstunden nicht. Das Stipendium soll vor allem genutzt werden, um intensiv an der Gründungsidee zu arbeiten oder eine Anschlussförderung vorzubereiten – ist aber auch unabhängig davon einsetzbar.
Stipendienhöhe:
- Studentinnen mit mindestens 50 % der Studienleistungen: 1.000 € monatlich
- Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2.000 € monatlich
- Hochschulabsolventinnen: 2.500 € monatlich
- Promovierte Gründerinnen: 3.000 € monatlich
- Für jedes unterhaltspflichtige Kind gibt es zusätzlich 150 € pro Monat
Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) mitfinanziert.