FLÜGGE – Förderung für innovative Gründungsteams aus Hochschulen in Bayern
Das Bayerische Förderprogramm FLÜGGE („Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz“) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt Unternehmensgründungen aus bayerischen Hochschulen.
Gefördert werden Gründungsteams mit innovativen Geschäftsideen aus dem Produktions- und Dienstleistungsbereich. Die maximale Förderlaufzeit beträgt bis zu 18 Monate – kombiniert aus Stipendium und Sachmittelzuschüssen.
Wer kann gefördert werden?
FLÜGGE richtet sich an gründungsinteressierte Personen mit enger Anbindung an eine Hochschule in Bayern:
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Angehörige der antragstellenden Hochschule
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Eine Beschäftigung an der Hochschule ist nur bis zu 50 Prozent erlaubt
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Studierende ohne ersten Studienabschluss, die mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit sowie ein etwaiges Praxis- oder Auslandssemester absolviert haben
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Teams, in denen überwiegend Studierende ohne Bachelorabschluss mitwirken, sind nur in Ausnahmefällen antragsberechtigt
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Mindestens eine Person im Team muss Inhaberin oder Mitinhaberin von Nutzungs- oder Schutzrechten der geplanten Innovation sein
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Gründungsvorhaben mit einem klar erkennbaren Innovationsgehalt:
- Die Idee muss technologisch weiterentwickelt sein oder – bei digitalen Geschäftsmodellen – eine ausreichende Neuartigkeit aufweisen
- Es müssen klar erkennbare Alleinstellungsmerkmale vorhanden sein
- Eine positive Einschätzung hinsichtlich der Realisierbarkeit und Marktchancen (Fortsetzungsprognose) ist erforderlich
Wie wird gefördert?
Stipendium für gründungsinteressierte Personen (brutto):
- 2.500 Euro monatlich
- 150 Euro zusätzlich pro unterhaltspflichtigem Kind
Förderung von Sachausgaben:
- Zuschuss für Sachmittel bis zu 50 Prozent der bewilligten Stipendienhöhe
- 30 Prozent der Sachausgaben müssen in gründungsbezogene Unterstützungsleistungen fließen, z. B.:
- Beratung zur Unternehmensgründung, Coaching
- Steuerliche Grundberatung
- Marketing- und Vertriebsunterstützung
Förderdauer:
- Bis zu 12 Monate bei technologieorientierten Innovationsvorhaben
- Bis zu 6 Monate für innovative Geschäftsmodelle ohne technologische Komponenten
Voraussetzungen für die jeweilige Förderdauer
Förderung bis zu 6 Monate:
- Geschäftsmodell mit innovativem Ansatz
- Kein zusätzlicher technischer Innovationsanteil notwendig
Förderung bis zu 12 Monate:
- Entwicklung technologisch neuartiger Produkte oder Verfahren
- EXIST-Förderung wurde zuvor entweder beendet, abgelehnt oder aus technischen Gründen nicht fortgeführt
- Eine Unternehmensgründung hat noch nicht stattgefunden
Pflichten und Ziele
- Gründungsteams sind eigenverantwortlich für Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben
- Ein Zwischenbericht ist verpflichtend einzureichen
- Nach Abschluss: Ausgabennachweis und abschließender Bericht
- Nachweis über die wirtschaftliche Verwertung des Projekts ist zu erbringen

