EXIST Gründerstipendium

EXIST-Gründungsstipendium

Du hast an deiner Hochschule oder Forschungseinrichtung eine innovative Geschäftsidee entwickelt und möchtest wissen, ob du für das EXIST-Gründungsstipendium in Frage kommst? Dann lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Voraussetzungen.

EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das technologieorientierte und wissensbasierte Gründungsvorhaben in der Frühphase unterstützt – insbesondere von Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierenden. Ziel ist es, innovative Produkte oder Dienstleistungen marktfähig zu machen und den Weg zur Unternehmensgründung zu ebnen.

Neben einem monatlichen Stipendium – je nach Abschluss zwischen 1.000 und 3.000 Euro – umfasst die Förderung auch Sachmittel, Coaching-Budgets sowie die Bereitstellung von Arbeitsplätzen durch die Hochschule oder Forschungseinrichtung.

In der Regel dauert die Förderung ein Jahr und setzt voraus, dass du dich in Vollzeit deinem Gründungsvorhaben widmest. Die Antragstellung erfolgt nicht direkt durch dich, sondern über deine Hochschule. Dort bekommst du auch Unterstützung durch ein Gründungsnetzwerk und einen Mentor*in aus dem wissenschaftlichen Umfeld.

Diese 6 Voraussetzungen sollte dein Projekt erfüllen:

1. Ein Team mit unterschiedlichen Fähigkeiten

Ein gutes Team ist eine der wichtigsten Grundlagen. Idealerweise besteht es aus Hochschulabsolvent*innen oder wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Auch Studierende kurz vor dem Abschluss können beteiligt sein. Maximal drei Personen können gefördert werden. Es ist zudem möglich, dass eine Person im Team einen anerkannten Berufsabschluss (z. B. IHK) hat oder der Studienabschluss länger als fünf Jahre zurückliegt.

Teams, die überwiegend aus Studierenden bestehen, haben jedoch geringe Erfolgsaussichten, da sich Gründung und Studium oft schwer vereinbaren lassen. Besonders wichtig ist, dass das Team verschiedene fachliche, betriebswirtschaftliche und branchenspezifische Kompetenzen mitbringt – sowie im besten Fall bereits Kontakte zu potenziellen Kundinnen (z. B. über Letter of Intent) oder Mentor*innen hat.

Außerdem legt das Programm Wert auf Diversität in den Gründungsteams – sowohl im Hinblick auf Geschlecht als auch Herkunft und kulturellen Hintergrund.

2. Ein klarer Bezug zur Hochschule oder Forschungseinrichtung

EXIST fördert nur Gründungsvorhaben, die in direktem Zusammenhang mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung stehen. Viele geförderte Projekte entstehen aus Abschlussarbeiten, Promotionsvorhaben oder Forschungsprojekten.

Reine Geschäftsideen ohne institutionellen Bezug – etwa Ideen, die vollständig außerhalb des Hochschulumfelds entwickelt wurden – sind von der Förderung ausgeschlossen.

3. Ein innovativer Ansatz mit echtem Alleinstellungsmerkmal

Deine Idee sollte sich deutlich von bestehenden Angeboten abheben – und zwar aus Sicht deiner potenziellen Kund*innen. Es genügt nicht, wenn du selbst die Idee für einzigartig hältst. Du solltest objektiv darlegen können, warum dein Produkt oder deine Dienstleistung anders (und besser) ist als bestehende Lösungen.

Das kann z. B. durch Schutzrechte, technologische Neuerungen oder eine besonders innovative Anwendung erfolgen. Idealerweise sollte dein Vorhaben auch zu einem der Nachhaltigkeitsziele (SDG) der Vereinten Nationen beitragen.

4. Ein skalierbares Geschäftsmodell

Das Programm richtet sich an wachstumsorientierte Startups. Dein Geschäftsmodell sollte auf Skalierung ausgelegt sein – das bedeutet: Es sollte das Potenzial haben, sich überregional oder international weiterzuentwickeln.

Typische freiberufliche Tätigkeiten wie z. B. in der Medizin, im juristischen Bereich oder der klassischen Unternehmensberatung sind von der Förderung ausgeschlossen.

5. Die Gründung darf noch nicht erfolgt sein

Das EXIST-Gründerstipendium ist für Projekte in der Vorgründungsphase gedacht. Sobald bereits eine Kapitalgesellschaft gegründet wurde und das Unternehmen wirtschaftlich tätig ist, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Allerdings: Die Anmeldung eines Gewerbes alleine führt noch nicht automatisch zum Ausschluss – hier kommt es auf den Einzelfall an. Wichtig ist, dass das Projekt noch nicht operativ am Markt ist.

6. Zeit für eine Vollzeitgründung

Das Stipendium ist dafür gedacht, dass du dich in Vollzeit auf dein Gründungsvorhaben konzentrieren kannst. Wer bereits ein anderes Stipendium zur Lebensunterhaltsfinanzierung bezieht oder mehr als fünf Stunden pro Woche nebenher arbeitet, kann nicht zusätzlich über EXIST gefördert werden.

Die Erfahrung zeigt: Das EXIST-Jahr vergeht schnell – nutze die Zeit intensiv, um dein Produkt oder deine Dienstleistung marktreif zu machen und die nächsten Schritte (z. B. Anschlussfinanzierung oder Markteintritt) vorzubereiten.

Was du außerdem wissen solltest: Planung und Vorlauf

Für einen erfolgreichen Antrag benötigst du einen Mentor*in aus deiner Hochschule, der/die dein Projekt fachlich begleitet. Die Antragstellung umfasst ein ca. 15-seitiges Ideenpapier sowie weitere Unterlagen, die du über die Hochschule einreichen musst. Dafür solltest du mindestens zwei Monate einplanen – oft braucht es mehr Zeit.

Auch Kundenkontakte (z. B. durch Letters of Intent) sind hilfreich. Der Antrag kann laufend eingereicht werden – es gibt keine festen Fristen. Beachte jedoch: Zwischen Antragstellung und Förderbeginn vergehen in der Regel bis zu drei Monate.

Wenn dein Antrag z. B. im Oktober eingereicht wird, kann die Förderung frühestens im Februar starten. Daher ist es wichtig, frühzeitig Kontakt zur Gründungsberatung deiner Hochschule aufzunehmen, damit ihr gemeinsam an deinem Antrag arbeiten könnt.

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